Immobilien verkaufen – privat oder über einen Makler?
Immobilien sind eine sehr wertbeständige Kapitalanlage und eine gute Altersvorsorge. Trotzdem kann es notwendig sein, Häuser oder Wohnungen zu verkaufen. Welchen Weg man wählt, will gut bedacht sein.
Wer sich Gedanken darüber macht, dass er in seinem Besitz befindliche Immobilien nicht behalten kann, sondern die Immobilien verkaufen muss oder möchte, sollte einige Dinge im Vorfeld bedenken. Ob sich Häuser oder Wohnungen gut verkaufen lassen, hängt von der allgemeinen Situation auf dem Immobilienmarkt ab. Ist das Angebot größer als die Nachfrage, spricht man von einem Käufermarkt. Das macht des dem Immobilienbesitzer schwerer, einen geeigneten Käufer zu finden. Im Umkehrschluss handelt sich um einen Verkäufermarkt, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt. In diesem Fall ist es wesentlich leichter, den gewünschten Kaufpreis für die eigenen Häuser oder Wohnungen auch wirklich zu erhalten.
Die nächste Frage, die zu klären ist, dreht sich um den Weg, auf dem man seine Immobilien auf dem Markt anbieten möchte. Als privater Verkäufer hat man die Möglichkeit, entsprechende Inserate in den Zeitungen zu schalten und darauf zu warten, dass interessierte Käufer sich melden. Wenn man seine Immobilien passend präsentieren möchte, ist dies mit ziemlich hohen Kosten verbunden. Kommt der Verkauf zu den gewünschten Konditionen zustande, kann man diese Kosten aber vernachlässigen.
Eine andere wirkungsvolle Methode ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Der Verkäufer muss sich hier aber darüber klar sein, dass er sich vertraglich an ein Maklerunternehmen bindet und ein privater Verkauf der Immobilien nicht mehr möglich ist. Maklerverträge werden über einen bestimmten Zeitraum geschlossen. Erst, wenn diese Zeit abgelaufen ist, kann der Verkäufer sich auch wieder selbst um die Veräußerung seiner Immobilien bemühen. Andersherum hat er den Vorteil, dass ihm zunächst keinerlei Kosten entstehen. Der beauftragte Makler fertigt ein passendes Exposé an und bietet die Häuser und Wohnungen seinen Kunden zum Kauf an. Kommt ein Kaufvertrag zustande, ist es in erster Linie der Käufer, der eine Maklerprovision für die Vermittlung zu bezahlen hat. Es ist inzwischen jedoch auch üblich geworden, dass der Verkäufer einen Teil der Maklercourtage bezahlt. Diese Modalitäten sind jedoch im Maklervertrag bereits festgelegt worden.