Absicherung der Berufsunfähigkeit bei Beamten

Jeder Verbraucher kann sich gegen eine drohende Berufsunfähigkeit absichern. Dazu muss er eine entsprechende Versicherung abschließen, um die entstehenden Kosten im Versicherungsfall erstattet zu bekommen.

Viele Berufstätige sind gegen eine eventuelle Berufsunfähigkeit abgesichert. Diese übernimmt Kosten, die entstehen, wenn der Betreffende seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben kann. Zu den Leistungen zählen sowohl Rentenzahlungen als auch Kosten für eine Umschulung. All dies gilt selbstverständlich auch für die Berufsunfähigkeit bei Beamten. Zu einer Berufsunfähigkeit kann es nicht nur durch einen Betriebsunfall kommen. Im Gegenteil, es werden laut Statistik nur etwa 4 % aller Betroffenen in einen Unfall verwickelt. Eine der häufigsten Ursachen ist eine psychische Belastung, wie z.B. Stress und dessen Folgen (Burnout), aber auch Berufskrankheiten sind ein häufiger Grund für eine Berufsunfähigkeit.

So kann ein Kellner nach jahrelanger Tätigkeit in seinem Beruf über Schmerzen in seinem linken Arm klagen, da er mit diesem immer die schweren Teller tragen muss. Dieser Kellner ist nun im Laufe der Zeit nicht mehr in der Lage, in seinem Beruf tätig zu sein. Dies kann dazu führen, dass er entweder eine vorzeitige Rente beziehen oder eine Umschulung durchführen muss. Die Kosten für die einzelnen Maßnahmen übernimmt die entsprechende Berufsgenossenschaft, da dieser sogenannte Tennisarm (weil die Beschwerden auch bei Tennisspielern auftreten können) eine anerkannte Berufskrankheit für Kellner ist.

Auch Beamte sind von Unfällen, Stress und Berufskrankheiten nicht ausgenommen. Ein Richter z.B. steht täglich unter einem enormen Druck, die richtige Entscheidung zu treffen. Dies kann in der Folge zu schweren Herzerkrankungen oder einem psychogenen Stresssyndrom führen. Das sind zwar keine anerkannten Berufserkrankungen für Richter, können ihn aber daran hindern, seinem Beruf weiter nachzugehen. Also muss er sich um eine andere Beschäftigung kümmern oder im Falle eines Herzinfarktes in den Vorruhestand gehen. Hier wird der betreffende Richter für den Dienst untauglich erklärt und erhält eine entsprechende Leistung durch die Berufsgenossenschaft.